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E N E R G I E A U S W E I S (EnEV 2007)(siehe auch: www.ebb-meissen.de)Der Energieausweis wird ab Mitte 2008 schrittweise eingeführt und ist dann Pflicht bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf!Bei Kraftfahrzeugen oder bei Haushaltsgeräten weiß man als Käufer einiges über den jeweiligen Energieverbrauch. Nicht so als Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern. Hier erhält man - wenn überhaupt - nur wenig Informationen über deren Energiebedarf. Fakt ist bisher: Im Bereich Bauen und Wohnen sind objektive Informationen Mangelware und Vergleichsmaßstäbe fehlen gänzlich. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten ein
Energieverbrauchsdokument für (alle) Gebäude einzuführen. Dies ist mit der am 26.07.2007 im Gesetzblatt
(BGBl. I Nr. 34, S. 1519)) veröffentlichten neuen "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden - Energieeinsparverordnung (EnEV)" umgesetzt.
Der Energieausweis für Bestandsgebäude - bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf - wird ab 2008 in drei Schritten eingeführt:
Zwei Varianten: "Verbrauchs-Ausweis" und "Bedarfs-Ausweis"Es wird zwischen dem Verbrauchs-Ausweis (definiert sich über den tatsächlichen Verbrauch) und dem Bedarfs-Ausweis (definiert sich über den rechnerisch ermittelten Bedarf) unterschieden. Es besteht eine eingeschränkte Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen. Allerdings ist es bis einschließlich 30.09.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
Auf Basis verbrauchsorientierter Energieausweise können allerdings keine konkreten Verbesserungsvorschläge für ein Gebäude gemacht werden. Eine Energieberatung und insbesondere eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln setzt immer eine Bedarfsberechnung voraus und bedingt somit auch einen Bedarfsausweis. Alle Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Dies trifft übrigens auch auf den dena Gebäudepass oder den Energiepass Sachsen zu, da diese Pässe quasi die Anforderung der neuen EnEV bereits erfüllen. Ziel des Energieausweises ist es, den Verbraucher zu informieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Darüber hinaus soll er ermöglichen, den Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert zu vergleichen, was dem potentiellen Mieter, Pächter oder Käufer zu Gute kommt. Allerdings werden in Fachkreisen die möglichen zwei Varianten des Ausweises als eher ungünstig angesehen, da dadurch eine Vergleichbarkeit nur sehr eingeschränkt möglich ist und zu befürchten ist, das der Verbraucher verunsichert wird.
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| "Variante EV-A" Energieausweis - verbrauchsorientiert Erhebung der Daten durch Antragsteller / Gebäudeeigentümer (Ausfüllen einer Checkliste) Vor-Ort-Termin zwecks Inaugenscheinnahme / Foto (Zeitaufwand vor Ort max. 15 Minuten) Energieausweises wird zugeschickt |
Netto 45,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst. Brutto = 53,55 EUR Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE). Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 2,50 EUR (Brutto = 2,97 EUR) berechnet. |
| "Variante EV-B" Energieausweis - verbrauchsorientiert Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme (Zeitaufwand vor Ort max. 60 Minuten) Energieausweis wird zugeschickt |
Netto 80,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst. Brutto = 95,20 EUR Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE). Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 5,00 EUR (Brutto = 5,95 EUR) berechnet. |
| "Variante EV-C" Energieausweis - verbrauchsorientiert Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme (Zeitaufwand vor Ort max. 60 Minuten) Energieausweis wird bei einem Beratungsgespräch übergeben (max. 45 Minuten) |
Netto 125,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst. Brutto = 148,75 EUR Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE). Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 5,00 EUR (Brutto = 5,95 EUR) berechnet. |
| "Variante EB-A" Energieausweis - bedarfsorientiert Erhebung der Daten teilweise durch Antragsteller / Gebäudeeigentümer (Ausfüllen einer Checkliste) und durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme (Zeitaufwand vor Ort max. 90 Minuten) Energieausweis wird bei einem Beratungsgespräch übergeben (max. 45 Minuten) |
Netto 150,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst. Brutto = 178,50 EUR Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE). Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 5,00 EUR (Brutto = 5,95 EUR) berechnet. |
| "Variante EB-B" Energieausweis - bedarfsorientiert Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme (Zeitaufwand vor Ort max. 150 Minuten) Energieausweis wird bei einem Beratungsgespräch übergeben (max. 45 Minuten) |
Netto 200,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst. Brutto = 238,00 EUR Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE). Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 10,00 EUR (Brutto = 11,90 EUR) berechnet. |
| "Variante EB-C" Energieausweis - bedarfsorientiert Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme (Zeitaufwand vor Ort max. 150 Minuten) Überprüfung / Ermittlung Fördermöglichkeiten Energieausweis wird bei einem umfangreichen Beratungsgespräch, inklusive der Erläuterung der Fördermöglichkeiten übergeben (max. 90 Minuten) |
Netto 250,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst. Brutto = 297,50 EUR Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE). Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 10,00 EUR (Brutto = 11,90 EUR) berechnet. |
Weitere Informationen:
Weitere Seiten im Internet: www.ebb-meissen.de www.gih-sachsen.de www.gebaeude- energiepass.de EnEV-online |