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Leistungen

  • Hoheitliche Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
  • Schornsteinfegertätigkeiten entsprechend diversen gesetzlichen Vorgaben
  • Zusätzliche Leistungen im erweiterten Dienstleistungsangebot

  • Hoheitliche Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

  • Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat kraft öffentlichen Rechts obliegen. Sie werden durch unmittelbare (Bundes- und Landesbehörden) und mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen, berufsständische und sonstige Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ferner auch beliehene Private, wie z. B. bei den Bezirksschornsteinfegermeistern) erfüllt.

    Der Bezirksschornsteinfegermeister hat als beliehener Unternehmer in seinem ihm anvertrauten Kehrbezirk hoheitliche Tätigkeiten auszuführen. Diese sind festgeschrieben im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz -SchfHwG- vom 26.11.2008 (BGBl. Jg. 2008 Teil I Nr. 54 S. 2242) und bis Ende 2012 z. T. im Schornsteinfegergesetz -SchfG - vom 10.08.1998, zuletzt geändert durch Artikel 147 der Verordnung vom 31.10.2006.
    Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören:

    • Führung des Kehrbuches
    • Kontrolle über die auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten
    • Ersatzvornahme von Schornsteinfegerarbeiten wenn diese nicht fristgerecht nachgewiesen werden
    • Durchführung der Feuerstättenschau (Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen)
    • Erlass der Feuerstättenbescheide
    • Anlassbezogene Überprüfungen (z. B. wenn Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerungsanlage nicht gewährleistet erscheint)
    • Bauzustandsbesichtigungen ("Zustimmung" und "bauliche Abnahmen") nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO)

    Hinweis:
    Nach dem zzt. noch in Teilen gültigem SchfG besucht der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem ihm zugewiesenen Kehrbezirk automatisch.
    Sofern die gesetzlich festgesetzten Schornsteinfegerarbeiten nicht von dem Kehrbezirksinhaber (bzw. seinem Mitarbeiter) durchgeführt werden sollen, hat jeder Kunde ab 01.01.2013 die Möglichkeit, für die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten einen hierfür befähigten Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Über ein Formblatt muss dieser dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den Nachweis erbringen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wurden.
    In der Übergangszeit bis Ende 2012 besteht die eingeschränkte Möglichkeit, dass die Schornsteinfegerarbeiten auch von einem (geeigneten) EU-Dienstleistungserbringer ausgeführt werden. Der Nachweis der Tätigkeitsausführung erfolgt in dem Fall auch über ein Formblatt.
  • Schornsteinfegertätigkeiten (Leistungen gemäß Feuerstättenbescheid)

  • Die Leistungen wie Schornsteinkehrungen und Messungen sind typische Schornsteinfegerarbeiten. Diese erbringen wir Ihnen nach den Regeln des Berufes in standardisierten Verfahren. Dadurch gewährleisten wir Ihnen die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage auf gewohnt hohem Niveau.

    Reinigung/Überprüfung Abgasanlagen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerungs- und Lüftungsanlagen
    entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    dazu gehört u.a.:
       - Reinigung (Kehrung) von Rauchgasschornsteinen
       - Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoffheizungen
       - Ausbrennarbeiten, beispielsweise bei gewerblich genutzten Räucherkammern
       - Überprüfung von Abgasanlagen (beispielsweise Abgasleitungen), bei Bedarf deren Reinigung
       - Überprüfung von Lüftungssanlagen; beispielsweise Zulufteinrichtungen (Öffnungen, Leitungen u.s.w.)
       - Sicherheitsüberprüfung und -messung an öl- und gasbetriebenen Feuerstätten

    Umweltschutzmessungen Umweltschutzmessungen an Feuerstätten (Immissionsschutz)
    gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)
       - Emissionsmessung an gasbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung)
       - Emissionsmessung an ölbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung, Ermittlung so gen. Rußzahl)
       - Emissionsmessung an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Messung des Staubauswurf, Bestimmung des Kohlenstoffmonoxidanteils)
       - sowie sonstige Überwachungs- und Beratungsleistungen gemäß 1.BImSchV.


      Bitte beachten:
      Falls Sie einen Kehrvertrag mit meiner Firma abschließen möchten, senden Sie mir bitte eine Email, ein Fax, einen Brief oder rufen Sie mich an.
      Für die Auftragserteilung werden einige Angaben aus dem Feuerstättenbescheid benötigt: Adresse der Liegenschaft, Anlagendaten, Zeiträume der Arbeitsausführung.
      Ein Muster eines Kehrvertrages finden Sie unter Downloads .
      Bitte beachten Sie auch, dass unsererseits Schornsteinfegerarbeiten in Liegenschaften außerhalb des Kehrbezirks 1211-06 Meißen erst ab 01.01.2013 möglich (statthaft) sind. Bis dahin dürfen Schornsteinfegerarbeiten nur durch den Betrieb des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters ausgeführt werden.
      Ausnahme: Im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr dürfen bereits jetzt, vorübergehend und gelegentlich, zugelassene Schornsteinfeger aus der EU und der Schweiz Schornsteinfegerarbeiten in Deutschland durchführen.
      (Weitere Infos dazu unter FAQ's .)

  • Zusätzliche Leistungen

  • Neben den zuvor benannten typischen Tätigkeiten des Schornsteinfegers wie Schornsteinkehrungen, Feuerstättenschau, Messungen und Bauzustandsbesichtigungen, biete ich Ihnen zusätzliche Leistungen im Bereich der Energie-, Bau- und Brandschutzberatung an. Dabei berate ich Sie herstellerunabhängig und gewerkeneutral. Nutzen Sie mein Know-how und meine langjährige Erfahrung.

    Bauberatung Bauberatung
    bei Neu-, Um- und Ausbau
       - Heizungskonzeption (Beratung zur Art der Anlage; zur Brennstoffwahl u. a. m.)
       - Wahl der Abgasanlage (feuerungstechnische Berechnung nach EN 13384)
       - Schimmelanalyse: Schimmelvermeidung und Schimmelerkennung (Untersuchung und Analysebericht/Gutachten)
       - Nachweisführung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung (Verbrennungsluftberechnung)
       - 4-Pa-Test (Differenzdruckmessung)
       - Gas-Hausschau nach TRGI
    Siehe hierzu auch die Seite zur Energie-, Bau- und Brandschutzberatung (www.ebb-meissen.de)                                          

    Umweltberatung Umweltberatung (wärmetechnische Anlagen)
    Beratung zur rationellen Energieverwendung und Einsatz regenerativer Energien:
       - Holzheizung; Stückholz und Pellets
       - Solarthermie
       - Wärmepumpe

    Energieberatung Energieberatung und Erstellung des Energieausweises (EnEV 2007) ab 174,00 EUR
       - Heizungs-Check nach DIN EN 15378
       - Berechnung Solar-Ertrag nach EnEV / DIN 4701-10
       - Luftdichtigkeitsmessung von Gebäuden "Blower-Door Test"
       - Gebäude-Thermografie
    Siehe hierzu auch die Seite zur Energie-, Bau- und Brandschutzberatung (www.ebb-meissen.de)                                          

    Fördermittel Beratung und Unterstützung bei Förderprogrammen
    Programme von Bund und Land bezüglich Förderung rund um die Themen Schaffung von Wohnraum,
    Sanierung und Modernisierung von Gebäuden sowie Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz.
       - Sächsisches Energiespardarlehen der SAB
       - Sächsisches Programm "Energieeffizienz und Klimaschutz (EuK)" (z. B. so genannte "Abwrackprämie" für alte Heizkessel)
       - KfW-Programme Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Ersatz für CO2-Gebäudesanierungsprogramm)
       - KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
    Siehe hierzu auch die Seite zur Energie-, Bau- und Brandschutzberatung (www.ebb-meissen.de)                                          

    Vorträge und Lehrtätigkeiten Fachvorträge und Unterricht
    Zu den Themenbereichen Feuerungs- und Abgastechnik, Umweltschutz (Luftreinhaltung) sowie rationelle
    Energieanwendung, biete ich als Referent für Fachtagungen / Seminare entsprechende Vorträge an
    und stehe auch als Dozent für Weiterbildungsmaßnahmen / Schulungen zur Verfügung.
       Beispiele:
       - Energieeinsparverordnung (EnEV Fassung 2009) und Energieausweis
       - Neue Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV Fassung 2010)
       - Einsatz nachwachsender Rohstoffe (Bioenergie) in häuslichen Feuerungsanlagen

    Gutachten Sachverständigengutachten
    im Rahmen meiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv)
    Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk:
       - Privatgutachten
       - Schiedsgutachten
       - Gerichtsgutachten
    Siehe hierzu auch meine Sachverständigen-Homepage (www.sv-kuntke.de)                                          



Seite aktualisiert: 12:25 16.09.2010

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© 1997 - 2010 / Copyright by Thomas Kuntke - Master Chimney Sweep - Germany

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