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Leistungen
Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat kraft öffentlichen Rechts obliegen. Sie werden durch unmittelbare (Bundes- und Landesbehörden) und mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen, berufsständische und sonstige Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ferner auch beliehene Private, wie z. B. bei den Bezirksschornsteinfegermeistern) erfüllt. Der Bezirksschornsteinfegermeister hat als beliehener Unternehmer in seinem ihm anvertrauten Kehrbezirk hoheitliche Tätigkeiten auszuführen. Diese sind festgeschrieben im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz -SchfHwG- vom 26.11.2008 (BGBl. Jg. 2008 Teil I Nr. 54 S. 2242) und bis Ende 2012 z. T. im Schornsteinfegergesetz -SchfG - vom 10.08.1998, zuletzt geändert durch Artikel 147 der Verordnung vom 31.10.2006. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören: Hinweis: Nach dem zzt. noch in Teilen gültigem SchfG besucht der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem ihm zugewiesenen Kehrbezirk automatisch. Sofern die gesetzlich festgesetzten Schornsteinfegerarbeiten nicht von dem Kehrbezirksinhaber (bzw. seinem Mitarbeiter) durchgeführt werden sollen, hat jeder Kunde ab 01.01.2013 die Möglichkeit, für die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten einen hierfür befähigten Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Über ein Formblatt muss dieser dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den Nachweis erbringen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wurden. In der Übergangszeit bis Ende 2012 besteht die eingeschränkte Möglichkeit, dass die Schornsteinfegerarbeiten auch von einem (geeigneten) EU-Dienstleistungserbringer ausgeführt werden. Der Nachweis der Tätigkeitsausführung erfolgt in dem Fall auch über ein Formblatt. Die Leistungen wie Schornsteinkehrungen und Messungen sind typische Schornsteinfegerarbeiten. Diese erbringen wir Ihnen nach den Regeln des Berufes in standardisierten Verfahren. Dadurch gewährleisten wir Ihnen die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage auf gewohnt hohem Niveau.
- Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoffheizungen - Ausbrennarbeiten, beispielsweise bei gewerblich genutzten Räucherkammern - Überprüfung von Abgasanlagen (beispielsweise Abgasleitungen), bei Bedarf deren Reinigung - Überprüfung von Lüftungssanlagen; beispielsweise Zulufteinrichtungen (Öffnungen, Leitungen u.s.w.) - Sicherheitsüberprüfung und -messung an öl- und gasbetriebenen Feuerstätten
- Emissionsmessung an ölbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung, Ermittlung so gen. Rußzahl) - Emissionsmessung an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Messung des Staubauswurf, Bestimmung des Kohlenstoffmonoxidanteils) - sowie sonstige Überwachungs- und Beratungsleistungen gemäß 1.BImSchV.
Neben den zuvor benannten typischen Tätigkeiten des Schornsteinfegers wie Schornsteinkehrungen, Feuerstättenschau, Messungen und Bauzustandsbesichtigungen, biete ich Ihnen zusätzliche Leistungen im Bereich der Energie-, Bau- und Brandschutzberatung an. Dabei berate ich Sie herstellerunabhängig und gewerkeneutral. Nutzen Sie mein Know-how und meine langjährige Erfahrung.
- Wahl der Abgasanlage (feuerungstechnische Berechnung nach EN 13384) - Schimmelanalyse: Schimmelvermeidung und Schimmelerkennung (Untersuchung und Analysebericht/Gutachten) - Nachweisführung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung (Verbrennungsluftberechnung) - 4-Pa-Test (Differenzdruckmessung) - Gas-Hausschau nach TRGI
- Solarthermie - Wärmepumpe
- Berechnung Solar-Ertrag nach EnEV / DIN 4701-10 - Luftdichtigkeitsmessung von Gebäuden "Blower-Door Test" - Gebäude-Thermografie
- Sächsisches Programm "Energieeffizienz und Klimaschutz (EuK)" (z. B. so genannte "Abwrackprämie" für alte Heizkessel) - KfW-Programme Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Ersatz für CO2-Gebäudesanierungsprogramm) - KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
- Energieeinsparverordnung (EnEV Fassung 2009) und Energieausweis - Neue Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV Fassung 2010) - Einsatz nachwachsender Rohstoffe (Bioenergie) in häuslichen Feuerungsanlagen
- Schiedsgutachten - Gerichtsgutachten
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